Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung ? SEE)
Land
Niedersachsen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen. Die Gebietskulisse für Ihr Vorhaben sind Stillgewässer in Niedersachsen mit einer Fläche von mindestens 50 Hektar, bei ELER -Beteiligung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014?2020 (PFEIL). Für kleinere Stillgewässer können Sie eine Förderung erhalten, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind. Bei der Durchführung Ihres Vorhabens müssen Sie die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen. Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustands nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen sowie von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten. Für Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.