Fördermelder

Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer ? ÜKW)

Land

Niedersachsen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder andere umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gebietskulisse des Förderprogramms sind die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie und europäischer Meeresstrategie-Richtlinie sowie gegebenenfalls unmittelbar benachbarte Bereiche. Ihr Vorhaben muss zunächst auf den Bereich der Ems konzentriert sein und soll auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein. Sie müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen. Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dienen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen und mindestens 10 Jahren bei technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten beachten. Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind (zum Beispiel verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.