Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien ?Betriebliche Ressourceneffizienz?)
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen, im Fall von Studien und Ideenwettbewerben auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Projekt in dem Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Im Fall von Ideenwettbewerben und Studien müssen Sie als Forschungseinrichtung mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten und nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse über niedersächsische KMU und über Materialkreisläufe in Niedersachsen haben, um ein Konzept für die Unternehmen entwickeln zu können. Sie müssen Ihrem Antrag Interessenbekundungen niedersächsischer Unternehmen beifügen, dass diese an dem konzipierten Projekt teilnehmen wollen. Bei betrieblichen Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen Ihrem Antrag eine sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens auf dem Sektor der Ressourcen- und Materialeffizienz beifügen, in der die technische Durchführbarkeit Ihres Projekts bescheinigt wird. Bitte beachten Sie bei Kooperationsvorhaben: Bei mehreren beteiligten Akteuren aus Niedersachsen ist eine Weiterleitung der Förderung ausgeschlossen und jeder beteilgte Akteur muss für angefallene zuwendungsfähige Ausgaben die Voraussetzungen des Programms erfüllen und einen eigenen Antrag stellen. Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben. Bitte beachen Sie den Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturen oder produktive Investitionen von 5 Jahren. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.