Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung (FörderRL Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft)
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben planen, die dem nachhaltigen Schutz des Wasserangebots und der Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, juristische Personen, deren Aufgabe die Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung für die Allgemeinheit ist, sowie Zusammenschlüsse der Antragsberechtigten mit Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Förderung für Grundlagenarbeit in Form von Datenermittlung und -auswertung, wenn Grundlagendaten für das von Ihnen zu betrachtende Gebiet nicht in ausreichender Menge oder nicht in ausreichender Qualität vorliegen und wenn die Daten dazu geeignet sind, konzeptionelle Überlegungen vorzubereiten. Beachten Sie bei der Erstellung von Konzepten, dass die Konzepte extern moderiert und begleitet werden müssen und das zu betrachtende Gebiet unter den Gesichtspunkten der Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer), Hochwasser- und Küstenschutz eine wasserwirtschaftliche Einheit bilden muss und die Konzepterstellung unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessen und Träger öffentlicher Belange erfolgen muss (sektorübergreifender Prozess) . Wenn Sie Investitionen zur Umsetzung von Konzepten planen, muss bei technischen Anlagen und Einrichtungen ein wasserwirtschaftlicher Nutzen zu erwarten sein und die Finanzierung der Unterhaltung und Weiternutzung im Zweckbindungszeitraum gesichert sein. Für Vorhaben und Maßnahmen, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, und für Vorhaben, bei denen der Nutzen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht im Vordergrund steht, erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.