Fördermelder

Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungFreie BerufeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden. Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig. Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden. Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben. Von der Förderung ausgeschlossen sind waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind, Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.