Fördermelder

Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen einem Spitzenverband angeschlossen sein, der der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehört. Sie müssen gewährleisten, dass die Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände dem Zweck der Einrichtung unmittelbar dienen. Im Fall von Baumaßnahmen müssen Sie die Eigentumsrechte am Grundstück innehaben oder Sie müssen für mindestens 27 Jahre erbbauberechtigt sein. Im Fall von Bauvorhaben in Bauabschnitten müssen Sie gewährleisten, dass jeder Abschnitt für sich funktionsfähig ist. Bei mobilen Ausstattungsgegenständen müssen Sie Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.