Fördermelder

Förderung von Wohnviertel im Wandel

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Wohnviertel, die von Entwicklungshemmnissen unterschiedlicher Art betroffen sind, durch Investitionen aufwerten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen, Teil von ganzheitlichen integrierten Handlungs- beziehungsweise Entwicklungskonzepten sein, die vom Rat Ihrer Kommune beschlossen worden sind und die sich auf abgegrenzte Gebiete innerhalb Ihrer Kommune beziehen. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Selbstverwaltungsaufgaben gewährleisten. Sie müssen die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme anhand eines stadtweiten Vergleichs von Indikatoren auswählen, die geeignet sind, die spezifischen Problemlagen des Gebiets zu beschreiben; Indikatoren können unter anderem schlechte Umweltbedingungen, ein unterdurchschnittlicher Anteil an Grün- und Freiflächen oder ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen sein. Kommen bei Ihrem Vorhaben Mittel aus der Städtebauförderung zum Einsatz, muss es sich bei dem Vorhaben um eine gebietsbezogene Gesamtmaßnahme handeln, die in das Städtebauprogramm aufgenommen worden ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.