Fördermelder

Förderung von zukunftsweisenden Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie innovative ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind ? außerhalb der Landesverwaltung ? Körperschaften des öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Vereine, im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Unternehmen, die dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen sind. Kooperationen von Trägern sind möglich. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene normalerweise unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Als privatrechtlich organisierter Träger müssen Sie grundsätzlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein. Sie müssen einen entsprechenden Anerkennungsbescheid Ihres Finanzamts vorlegen. Sie müssen die geförderte Ausstattungsgegenstände inventarisieren und dürfen sie nur für die im Antrag festgelegten Maßnahmen verwenden. Als Trägerkooperation müssen Sie eine gültige Kooperationsvereinbarung vorlegen. Sie leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen vorrangig in Anspruch nehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.