Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich an internationalen Projekten zum Thema grüner Wasserstoff beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind in allen Modulen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und zudem in den Modulen A, B, C und D auch andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und in den Modulen B, C und D auch kommunale Gebietskörperschaften. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. An einem Vorhaben der Module A, B, C, D und E beteiligt sich mindestens eine internationale Kooperationspartnerin oder ein internationaler Kooperationspartner, die oder der die Kooperationsabsicht durch einen Letter of Intent (LOI) bestätigt. An einem Vorhaben im Modul C (?2 + 2-Projekte?) beteiligen sich zudem jeweils mindestens eine deutsche und eine internationale Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sowie je ein deutsches und ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise Partnerinnen und Partner der Industrie. An einem Projekt im Modul F (EUREKA) beteiligen sich mindestens ein KMU aus Deutschland sowie mindestens 2 EUREKA-Länder. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.