Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der naturnahen Gewässerentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bewilligungsbehörde vor Vergabe von Aufträgen von Bau-, Liefer- und freiberuflichen Leistungen beteiligen. Den Zuschuss dürfen Sie nicht an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts weitergeben. Das zuständige Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn Sie Ihr Vorhaben dadurch wirtschaftlich günstiger durchführen können. Sie müssen die Zweckbindungsfristen einhalten. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor seiner Bewilligung beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem der Bau von Verwaltungsgebäuden, von Bauhöfen, Dienst- und Werkdienstwohnungen sowie Garagen, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten, die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen, mobile Hochwasserschutzwände, Grunderwerb von Flächen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft festgeschrieben sind, Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und -poldern, Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.