Fördermelder

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine nachhaltige Investition zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände) sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (kommunaler Anteil mehr als 50 Prozent). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben kann gefördert werden, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient, es, soweit erforderlich, Bestandteil einer mit der unteren Wasserbehörde abgestimmten Gesamtkonzeption ist, die notwendigen Rechtsverfahren und die sonstigen erforderlichen Verfahren (zum Beispiel Grunderwerb) zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sind oder vor dem Abschluss stehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Zweckverbände Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und ?Kleine Kinzig?.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.