Fördermelder

Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )

Bund

Bundesweit · BundesweitUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Besitzen oder bewirtschaften Sie Moorböden? Wenn Sie diese dauerhaft wiedervernässen, können Sie finanzielle Kompensationen erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Klimaschutz und Landwirtschaft zu vereinen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen: Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der Moorböden (für den Ausgleich von Wertverlusten). Sie sind Bewirtschafterin oder Bewirtschafter der Moorböden (für den Ausgleich von Ertragsverlusten). Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt. Die betroffene Moorbodenfläche ist pro Flurstück mindestens 50 Quadratmeter groß. Für Modul 3.B (Ertragsverlust): Sie weisen nach, dass Sie die Flächen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung durchgehend landwirtschaftlich genutzt haben. Sie weisen die hydrologischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine geplante dauerhafte Wiedervernässung nach und belegen das mögliche Ziel (Vernässungsstufe 1 oder 2) durch ein hydrologisches Gutachten. Sie haben ein Monitoringsystem für die Überwachung der Wasserstände eingerichtet. Ausschlussgründe: Sie haben mit der Maßnahme zur Anhebung der Wasserstände bereits vor der Antragstellung beziehungsweise Bewilligung begonnen. Die Flächen sind zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bereits optimal wiedervernässt (Wasserstände gemäß Vernässungsstufe 1). Sie kombinieren die Maßnahme mit anderen öffentlichen Zuschüssen für denselben Zweck (Doppelförderung). Sie vernässen die Flächen mit dem Ziel, Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Flächen stehen lediglich in einem hydrologischen oder räumlichen Zusammenhang zum Moor, werden aber selbst gar nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt (reine Begleitflächen). Für Fördermodul 3.A: Die betroffenen Flächen befinden sich im Landeseigentum, wurden mit öffentlichen Fördermitteln erworben oder es wurden dafür bereits Nutzungsrechte aus dem Fördermodul 2 gekauft. Für Fördermodul 3.B: Die Flächen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung forstwirtschaftlich genutzt (hierfür greift ausschließlich das Fördermodul 3.A). Ihr Unternehmen erfüllt die rechtlichen EU -Normen nicht und Sie müssten die Produktion auf den Flächen ohnehin einstellen. Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet. Ihr Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach EU -Beihilferecht). Bei Ihnen wurde ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in der Betriebsführung rechtskräftig festgestellt. Sie sind einer Rückforderungsanordnung nach einer früheren EU -Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.