Förderungen im Rahmen des Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband oder kreisfreie Stadt Investitionen in die kommunale Infrastruktur planen oder Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder auch einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 500 Einwohnerinnen und Einwohner, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte sowie Zweckverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie führen den Haushalt sparsam und wirtschaftlich und schöpfen alle Einnahmequellen in zumutbarem Umfang aus. Möchten Sie die Förderung von Hoch- und Tiefbauten beantragen, müssen Sie über das dazugehörige Eigentum an Grund und Boden, ein eigentumsgleiches Recht oder ein dingliches Nutzungsrecht verfügen. Bei investiven Maßnahmen müssen Sie entstehende Folgekosten berücksichtigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.