Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
Bund
Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenspezifischZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger und Verbände und Körperschaften Weitere Voraussetzungen: Sie als Antragstellende sind durch einschlägige Expertise ausgewiesen und können ihre Eignung zur Durchführung der beantragten Maßnahme erklären und nachweisen. Ihr Finanzierungsplan stellt die vorgesehene Finanzierung des Projektes über den gesamten Projektzeitraum dar und Sie unterzeichnen den Projektantrag rechtsverbindlich. Sie sind verpflichtet, gewonnene Daten und Erkenntnisse nach Abschluss des Vorhabens in weitergabefähiger Form dem BMAS und der BAuA zur Verfügung zu stellen. Sie bereiten die Ergebnisse ihres Vorhabens außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum auf. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.