Forstwirtschaftliche Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL)
Land
Brandenburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme des Landes Brandenburg und des Bundes) als Besitzerin oder Besitzer der forstwirtschaftlichen Flächen im Land Brandenburg und Land Berlin sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. Bei der Durchführung von Beratungsleistungen für Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind Sie als Anbieterin oder Anbieter von Beratungsleistungen antragsberechtigt, wenn Sie beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gelistet sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt in der Fördergebietskulisse, die im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) definiert ist. Die geförderte Fläche muss sich im Land Brandenburg oder im Land Berlin befinden. Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der begünstigten Waldfläche sein oder für Pachtflächen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers zum geplanten Vorhaben vorlegen können.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.