Fördermelder

Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung ? Fortbildung-FöR)

Land

Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieterinnen/Fortbildungsanbieter. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie legen für Ihren Antrag ein Fortbildungsprogramm mit einer Auflistung aller geplanten Maßnahmen vor. Sie erarbeiten für jede geplante Fortbildungsmaßnahme ein Konzept. Sie führen die geplante Fördermaßnahme für mindestens 8 Teilnehmende durch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.