Fördermelder

Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Land

Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieterinnen/Fortbildungsanbieter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen für Ihren Antrag ein Fortbildungsprogramm mit einer Auflistung aller geplanten Maßnahmen und einen Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen vor. Sie erarbeiten für jede geplante Fortbildungsmaßnahme ein Konzept. Sie führen die geplante Fördermaßnahme mit mindestens 8 Teilnehmenden durch, die im Freistaat Bayern ihre Tätigkeit ausüben. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 25 Personen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.