Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg
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Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenGarantie
Worum es geht
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen oder an einer Existenzgründung beteiligen wollen, kann die Bürgschaftsbank Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Übernahme von Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die garantierte Beteiligung überschreitet nicht den Betrag von EUR 1,25 Millionen. Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Nicht gefördert werden Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.