Fördermelder

Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenGarantie

Worum es geht

Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften. Begünstigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme muss so geartet sein, dass eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustandekommen würde. Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin oder Beteiligungsnehmer nicht überschreiten. Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss eine angemessene Rendite erwarten lassen. Beteiligungen, die nur der Sanierung von Finanzverhältnissen oder Umschuldungen dienen sollen, werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.