Fördermelder

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)

Land

Thüringen · LandesförderungUnternehmensfinanzierungGarantie

Worum es geht

Wenn Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie für Ihre Beteiligung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder deren Zusammenschluss (Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft) gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplante Arbeitnehmerbeteiligung erfolgt an einem kleinen oder mittleren Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit Betriebssitz in Thüringen. Die Betriebsstätte, an der Sie sich beteiligen wollen und in der Sie beschäftigt sind, liegt in Thüringen. Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens einem Jahr und ist zum Zeitpunkt der Annahme des Garantieangebotes wirksam. Die Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft stellt bilanzielles Eigenkapital dar oder ist eigenkapitalähnlich diesem wirtschaftlich zuzurechnen. Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, lässt hinsichtlich seiner Marktbehauptungschance und der Qualität seiner Unternehmensführung eine vertragsgemäße Umsetzung der Beteiligung erwarten. Die Beteiligung hat eine Höhe von maximal EUR 250.000 und eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.