Fördermelder

Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenGarantie

Worum es geht

Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann das Land Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Übernahme von Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam. Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Umschuldung oder die Ablösung von bestehenden Krediten durch eine geförderte Beteiligung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.