Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ? Förderung der gewerblichen Wirtschaft ( GRW -G) ? Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines Unternehmen ein Investitionsvorhaben in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU . Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) in der jeweils gültigen Fassung einhalten. Ihr Investitionsvorhaben muss regionalwirtschaftliche Effekte erzielen. Dies ist der Fall, wenn der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte müssen mindestens 200 Prozent über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte verbucht wurde. Als Investorin und Investor müssen Sie eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent des Investitionsvorhabens einbringen. Ihr Unternehmen darf nicht mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen. Sie müssen sich obligatorisch zum Anfang der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) unter Beteiligung der berufsständischen Körperschaften (Kammern) zu Fragen ?Guter Arbeit? (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU . Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden, die Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.