Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) ? Ergänzende Regelungen
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen im Saarland durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. In den C-Fördergebieten des Landes und bei Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft sind auch größere Unternehmen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? durchführen und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen. Sie bekommen für die Umsetzung eines Investitionsvorhabens im Fördergebiet C einen höheren Fördersatz, wenn mindestens ein besonderer Struktureffekt vorliegt. Dies sind zum Beispiel: Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen und während der Gründungsphase, Investitionen im Zusammenhang mit Ansiedlungen, Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (vor allem auch Unternehmensnachfolge), Investitionen zur Schaffung von mindestens 10 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei kleinen Unternehmen und von mindestens 20 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei mittleren Unternehmen, Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen. Dies ist der Fall, sofern die Anzahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeits-/Ausbildungsplätze mehr als 10 Prozent beträgt oder ein kleines Unternehmen erstmalig einen Ausbildungsplatz schafft, Investitionen, die im Zusammenhang stehen mit der Erlangung eines Zertifikats zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung des Qualitätsmanagements oder zur Verbesserung des Umwelt- und Energiemanagements. Wenn Sie durchschnittlich mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Ihrer zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung. Beschäftigen Sie durchschnittlich mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmer, wird Ihr Fördersatz im Einzelfall um 20 Prozent gekürzt. Bei Ihrem Vorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft handelt es sich um umweltschutzbezogene Investitionen ( Art. 36 AGVO ), Investitionen in die Energieeffizienz ( Art. 38 AGVO ), Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien ( Art. 41 Abs. 6a, b AGVO ). Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von maximal 36 Monaten durchführen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Verlängerung dieses Zeitraumes beantragen. Unter anderem sind folgende Bereiche laut Koordinierungsrahmen der GRW von der Förderung ausgeschlossen: gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) (Klasse 30.11), Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren (Klasse 38.31), Erbringung von Dienstleistungen der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung (Abteilung 69), Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung (Gruppe 93.2), Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur. Beachten Sie darüber hinaus bitte die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur?.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.