Fördermelder

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) (RIGA) ? Gewerbliche Wirtschaft

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen. Sie können als gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung eine Förderung erhalten, wenn Sie nicht zum Hochschulbereich zählen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ). Ihr Vorhaben muss zu folgenden Hauptzielen der Förderung beitragen: Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen, Standortnachteile ausgleichen, Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Sie müssen im Rahmen Ihres Vorhabens Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Dabei müssen Sie die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöhen. Alternativ kann der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen. Die Arbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre erhalten und besetzt bleiben. Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen. Ihr Unternehmen oder Ihre Investitionen müssen einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Das Investitionsvolumen muss bei Ihrem Vorhaben in den Landkreisen mindestens EUR 50.000 betragen, in allen anderen Fällen mindestens EUR 70.000. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen durch subventionsfreie Eigenbeiträge erfolgen, bei mindestens 10 Prozent Eigenmitteln. Für Vorhaben von Forschungseinrichtungen und im Bereich Tourismus müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen. Für bestimmte Branchen gelten Ausschlüsse und Fördereinschränkungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.