Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturV ( GRW -Infra) ? Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Maßnahmen wie den Bau und Ausbau von Gewerbegebieten oder Tourismuseinrichtungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen. Antragsberechtigt für Regionalmanagement und Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme ist für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Sie können den entsprechenden Bedarf nachweisen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung (einschließlich der Folgekosten) sicherstellen. Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümerin oder Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage. Alternativ müssen Sie bei der Verlegung von Trink- und Abwasseranlagen eine Grunddienstbarkeit sicherstellen. Betreiberinnen/Betreiber und Nutzerinnen/Nutzer sowie Träger und Nutzerinnen/Nutzer sind weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verbunden. Bitte beachten Sie die darüber hinaus geltenden Voraussetzungen für die einzelnen Fördertatbestände.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.