Fördermelder

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie die Schaffung von generationsgerechtem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder sonstige Verfügungsberechtigte und sonstiger Verfügungsberechtigter. Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss innerhalb der festgelegten innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete oder einer anderen für die Förderung ausgewiesenen Fördergebietskulisse liegen. Zur Deckung der Kosten müssen Sie eine angemessene Eigenleistung erbringen. Diese beträgt je nach Maßnahme mindestens 15 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Sie müssen die Wohnungsgrößen angemessen und den Wohnungsschlüssel marktgerecht planen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungsregeln einhalten. Führen Sie Maßnahmen im Gebäudebestand durch, muss mindestens ein Drittel der förderfähigen Kosten auf die Modernisierung entfallen

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.