Fördermelder

Genossenschaftliches Wohnen

Land

Berlin · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um das Genossenschaftswesen zu stärken und preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen bereitzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Antragsberechtigt sind: im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) sowie Genossenschaften in Gründung (i.G.), zum Beispiel durch die Mieter eines Objekts, wenn die Eintragung in das Genossenschaftsregister zügig erwirkt werden kann. Ihr Wohnraum muss in Berlin liegen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Bauvorhabens sicherstellen und mindestens 10 Prozent Eigenkapital bereitstellen. Sie müssen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren einhalten. Für Neubauten gilt: Sie müssen über das zu bebauende Grundstück verfügungsberechtigt sein (Eigentum oder Erbbaurecht). Sie müssen mindestens 30 Prozent Ihrer Wohnungen als sozialen Wohnraum schaffen. Sie müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Vorentwurfsplanung vorlegen und an ein projektleitendes Architekturbüro gebunden sein. Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einem Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019). Für Bestandsbauten gilt: Sie müssen eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft über die Verkaufsbereitschaft einschließlich einer Angabe zur Höhe des erwarteten Kaufpreises vorlegen. Spätestens bei Bezugsfertigkeit dürfen keine anderweitigen Zweckbindungen vorliegen. Für mindestens 25 Prozent der Wohnungen in dem geförderten Objekt müssen Sie Mietpreis- und Belegungsbindungen begründen. Dies erfolgt bei Neuüberlassung beziehungsweise Bewohnerwechsel.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.