Fördermelder

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind abhängig nach Art des Vorhabens die Spitzenverbände und örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, gemeinnützige Stiftungen, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommunen im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für den Programmteil ?Wir für Sachsen? gilt: Das bürgerschaftliche Engagement muss durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat betragen. Die ehrenamtlich tätigen Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben. Je nach Programmbereich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen für Ihr Projekt keine andere Förderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.