Fördermelder

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Land

Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenspezifischZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, Landkreise und kreisfreie Städte, gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen, die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V., der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V., staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.