Fördermelder

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu 3 Personen ein Gründungsstipendium beantragen. Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmenssitz und Wohnsitz muss während der gesamten Förderdauer in Niedersachsen liegen. Am Tag der Antragstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein. Die Gründung muss durch eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator mit Sitz in Niedersachsen begleitet werden. Bei einer Begleitung durch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung müssen Sie nachweisen, dass für das Vorhaben bereits ein Antrag auf ein EXIST -Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) abgelehnt wurde, oder die Hochschule oder die Forschungseinrichtung bestätigt, dass der Antrag nicht EXIST -fähig ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.