Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ausbildungswillige aus Ländern außerhalb der EU für Ihr Unternehmen gewinnen wollen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt. Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen. Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden. Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.