Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/ WLAN -Richtlinie ? GWLANR)
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen, Träger der in den Krankenhausplan des Freistaates aufgenommenen Krankenhäuser sowie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirke im Freistaat Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Projekten der FTTB-Förderung müssen Sie sicherstellen, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht. Eine FTTB-Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht, die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oder die öffentliche Schule, das Plankrankenhaus oder das Rathaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen einen anderweitig geförderten Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat. Bei Projekten der WLAN -Förderung müssen Sie Ihre Berechtigung vorlegen, das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen. Sie müssen das BayernWLAN für mindestens 24 Monate verfügbar machen. Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor dem Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde beginnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.