Fördermelder

Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

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Brandenburg · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Einrichtung des Gesundheitswesens, der Pflege oder der Eingliederungshilfe in Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe, Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen, Angeboten der Eingliederungshilfe im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionsmaßnahmen müssen zu einer erheblichen Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergiebedarfs führen (Reduzierung von 20 Prozent bezogen auf den Endenergiebedarf des Antragsgegenstandes). Diese Bedingung müssen Sie nicht erfüllen für Maßnahmen, die die Verbesserung der Gebäudehülle beinhalten, wenn Passivhauskomponenten eingesetzt werden. Die Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal müssen Sie von einem dena -zertifizierten Anbieter erbringen lassen. Die Beratung muss ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern. Bei Investitionsmaßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken muss Ihre Einrichtung das Eigentum oder Erbbaurecht oder die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin nachweisen. Geplante Maßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken müssen Sie durch die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bestätigen lassen. Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach dem 1.1.2023 begonnen haben und müssen sie spätestens am 31.12.2024 abgeschlossen haben. Nicht gefördert werden Personalkosten, Folgekosten für den Betrieb und sonstiger Verwaltungsaufwand.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.