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Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Dach oder eine Fassade in Berlin begrünen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige verfügungsberechtigte Personen, zum Beispiel erbbauberechtigte Personen, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Seniorenheime (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten) oder ähnliche Einrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für den Förderweg ?Reguläre Förderung? erfüllen Sie folgende Kriterien: Es handelt sich um Dächer, Außenwände/Fassaden bei Wohngebäuden, Büro- und Gewerbegebäuden oder Dächer von Garagen. Bei Dächern müssen Sie eine Grünfläche von mindestens 100 Quadratmetern, bei Außenwänden/Fassaden von mindestens 50 Quadratmetern bodengebundener oder 10 Quadratmetern wandgebundener Fassadenbegrünung schaffen. Die Vegetationstragschicht beträgt mindestens 8 Zentimeter. Das Objekt liegt innerhalb des festgelegten Fördergebiets. Für den Förderweg ?Green Roof LAB? erfüllen Sie die Mindestkriterien der Regulären Förderung. Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben besonders innovativ und experimentell oder partizipativ und gemeinwohl-orientiert. Sie können ein ?Green Roof LAB?-Projekt außerhalb von Innenstadtlagen umsetzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.