Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) ? Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikation
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) zur Steigerung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Bei einer Förderung aus dem EFRE bekommen Sie keine Förderung für Vorhaben mit weniger als EUR 600.000 förderfähige Ausgaben und Kosten, bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens mit weniger als EUR 200.000 förderfähige Ausgaben und Kosten. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.