Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder einen Bedarf an zusätzlichen Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft aus dem In- und Ausland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Immobiliengesellschaften, die gewerblich tätig sind und gewerbliche Immobilien/Mobilien vermieten oder verpachten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Existenzgründerin und Existengründer oder Existenzfestigerin und Existenzfestiger verfügen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie über hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Sie üben die Tätigkeit, für die Sie die Förderung beantragen, im Haupterwerb aus. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.