Fördermelder

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung ? GuW Hessen (ERP)

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Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 1 Million erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Person müssen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und zur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein. Wenn Sie Betriebsmittel finanzieren möchten oder ein Vorhaben außerhalb Hessens planen, müssen Sie in Hessen niedergelassen sein beziehungsweise Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben. Außerdem müssen bei Vorhaben außerhalb Hessens eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt der hessischen Arbeitsplätze gewährleistet sein. Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU -Mitglied noch OECD -Hocheinkommensland sind, Stromerzeugungsanlagen, Immobilien mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung, Immobilien-Leasing sowie die Finanzierung von Wohngebäuden. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Treuhandkonstruktionen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.