Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als technologieorientiertes Unternehmen Kapital zur Finanzierung Ihrer Vorhaben benötigen, kann sich die GENIUS Venture Capital GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Ihrem Unternehmen beteiligen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Beteiligung der GENIUS Venture Capital GmbH ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Es ist noch auf keinem Markt tätig. Es ist seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig. Ihr Unternehmen hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen, seine Eintragung ins Handelsregister liegt höchstens 5 Jahre zurück, es hat noch keine Gewinne ausgeschüttet und wurde nicht durch einen Zusammenschluss gegründet (Ausnahmen möglich). Ihr Unternehmen hat entsprechende Wachstums- und Ertragschancen aufzuweisen, wobei das Management über die notwendige Motivation und das unternehmerische Potenzial verfügen muss. Das technologische Know-how muss im Unternehmen gebunden sein. Sie müssen ein überzeugendes Geschäftskonzept vorlegen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.