Fördermelder

Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk

Land

Niedersachsen · LandesförderungHandwerkZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Handwerk gemäß Handwerksordnung (HwO), die innerhalb der letzten 2 Jahre im Haupterwerb ein Unternehmen gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten 2 Jahre neue Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent des Kapitals sowie an der Geschäftsführung beteiligt haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen in Niedersachsen liegen. Sie müssen den Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerkähnlichen Gewerbes nachweisen und ein entsprechendes Meisterprüfungszeugnis für das betreffende Gewerbe im Handwerk sowie die Gewerbeanmeldung vorlegen. Es muss sich um unbefristete Vollzeitstellen handeln (mindestens 35 Stunden/Woche). Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und die Beschäftigung von abgebenden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern erhalten Sie keine Förderung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sie einstellen, dürfen 12 Monate vor ihrer Einstellung nicht in einem Arbeitsverhältnis zu Ihrem Unternehmen gestanden haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.