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Gründungsstipendien

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Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein neues, innovatives Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Sie müssen fachlich und kaufmännisch für das Gründungsvorhaben geeignet sein. Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Diese sollen besonders auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren. Mit der Existenzgründung müssen Sie sich eine Vollerwerbsexistenz aufbauen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung durch eine fachliche Stellungnahme belegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.