Fördermelder

Gründungsstipendium.NRW

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen gründen oder führen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist, Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben, selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sein, mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben, Ihr Gründungsvorhaben im Hauptberuf durchführen, zulässig sind entgeltliche Nebentätigkeiten, die Führung eines weiteren gegründeten Unternehmens, ein Praktikum oder eine Ausbildung im Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche (maximal 14,99 Stunden), eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorlegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde. Eine Betreuung Ihres Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk muss gewährleistet sein. Die Förderung ist ausgeschlossen für verschiedene Gründungsvorhaben einer Gründerin oder eines Gründers, bei zeitgleicher Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts, bei zeitgleicher Kombination mit einem Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.