Fördermelder

Gründungsstipendium SH

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die als Einzelpersonen oder als Gründungsteam mit bis zu 3 Personen ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Studierende und Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung können als Mitglied eines Gründungsteams gefördert werden, wenn mindestens eine weitere Person als Absolventin und Absolvent gefördert wird. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen. Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen. Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein. Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits die Gründung vollzogen oder nennenswerte Umsätze (regulär operative Geschäftstätigkeit) generiert haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.