Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte
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Berlin · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Sperrandrohung oder Sperre muss unverschuldet sein, es darf sich also nicht um rechtmäßige Forderungen handeln, die vor dem letzten üblichen Abrechnungszeitraum Ihnen gegenüber erhoben worden sind. Sie können Ihre Energieschulden nicht durch Ihre laufenden Einnahmen decken. Ihr jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 280 Prozent der Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Sie beziehen keine Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Energieversorgungsunternehmen hat Ihrem Haushalt eine Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen. Im Rahmen der Sperrandrohung oder Behebung der Sperre dürfen Sie noch keine Leistung von anderer Stelle in Anspruch genommen haben. Sie müssen die Bereitschaft zeigen, eine Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.