Hamburger Gründachförderung
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Sie müssen die technischen Anforderungen erfüllen, die Baumaßnahmen spätestens 2 Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheides fertigstellen, die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchführen lassen, die Dachbegrünung mindestens 15 Jahre pflegen und erhalten, insgesamt die Finanzierung der Baumaßnahme sicherstellen, sämtliche Verpflichtungen, die mit der Zuschussgewährung verbunden sind, auf Ihren Rechtsnachfolger übertragen, der IFB Hamburg schriftlich mitteilen, wenn Sie das Grundstück ganz oder teilweise an Dritte veräußern wollen. Nicht gefördert werden Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.