Fördermelder

Hamburger Heizungsförderung

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie erneuerbare Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde beginnen. Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Fördervorhaben weitere Anforderungen erfüllen müssen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Anlagen, bei denen eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbaren Energien-Gesetz erfolgt, Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung, Austausch von geförderten Anlagen, deren Inbetriebnahme weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.