Hamburger Klimafonds (#moinzukunft)
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Hamburg · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte zur Aufklärung über die Folgen des Klimawandels planen und Lösungsmöglichkeiten vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, Sport- oder Schulvereine, Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfeträger, konfessionelle Gemeinden, Stiftungen, Verbände oder Institutionen mit Sitz in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen und eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nachweisen. Sie dürfen mit dem Vorhaben oder dem selbstständigen Projektbestandteil noch nicht begonnen haben. Die Projekte müssen bis 31.8.2025 umgesetzt und abgewickelt werden. Zuwendungen dürfen nur innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen sowie technische Maßnahmen beziehungsweise Innovationen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.