Hamburger Partizipationsfonds
Land
Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg die aktive Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft durch Maßnahmen und Projekte befördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz beziehungsweise Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen nach §15a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) als satzungsgemäßes Ziel die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung verfolgen. Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Antragstellende müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung gewährleisten und nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.