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Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie kulturelle Vorhaben in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt weist nationale und internationale Relevanz auf. Sie erarbeiten und präsentieren das Projekt für und in Berlin. Ihr Projekt ist für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant. Sie sehen mindestens 4 Aufführungen/Veranstaltungen sowie die spartenübliche Eröffnung einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation in Berlin vor. Als Antragstellerin oder Antragsteller aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten Sie bereits einmal mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein. Für das jeweilige Projekt entwickeln Sie ein Konzept für die Barrierefreiheit. Zum Zeitpunkt der Förderung dürfen Sie nicht immatrikuliert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.