Heimat-Werkstatt
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Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Sie können die Fördermittel weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein offener Diskussion- und Arbeitsprozess durchgeführt werden. Ihr Projekt soll sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen. Die Ergebnisse Ihres Projekts sollen in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchgeführen Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.