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Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune, private oder gemeinnützige Organisation Vorhaben umsetzen wollen, durch die lokale und regionale Geschichte der Öffentlichkeit nähergebracht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen und lokale oder regionale Geschichte, Traditionen oder lokale oder regionale Besonderheiten in herausragender Weise aufarbeiten und öffentlich präsentieren. Sie beziehen auch den Präsentationsort ein und inszenieren historische Gebäude, Museen, Plätze oder Orte entsprechend.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.